Kupfermühle/Flensburg (ots) – Heute Morgen gegen 03.00 Uhr
kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen aus Dänemark
kommenden Skoda mit zwei Insassen. Bei der Überprüfung der Männer
stellten die Beamten fest, dass gegen den Beifahrer ein Haftbefehl
vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Fahren ohne
Fahrlaubnis. Weiterhin war dem 28-jährien Dänen die Fahrerlaubnis entzogen
worden. Glücklicherweise war er nicht gefahren, sonst hätte er eine
Anzeige bekommen. Er wurde aufgrund des Haftbefehls verhaftet und mit
zur Dienststelle genommen. Dort fanden die Bundespolizisten in seinem
Hosenbund noch zwei Tütchen mit Cannabis (ca. 5 Gramm). Das
Rauschgift wurde sichergestellt. Hier droht ihm jetzt ein
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem 28-Jährigen wurde die Gelegenheit gegeben, die festgelegte
Geldstrafe in Höhe von 673,- Euro zu zahlen. Dies konnte er auch und
entging somit einer 20-tägigen Haftstrafe. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 – 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen aus Dänemark
kommenden Skoda mit zwei Insassen. Bei der Überprüfung der Männer
stellten die Beamten fest, dass gegen den Beifahrer ein Haftbefehl
vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Fahren ohne
Fahrlaubnis. Weiterhin war dem 28-jährien Dänen die Fahrerlaubnis entzogen
worden. Glücklicherweise war er nicht gefahren, sonst hätte er eine
Anzeige bekommen. Er wurde aufgrund des Haftbefehls verhaftet und mit
zur Dienststelle genommen. Dort fanden die Bundespolizisten in seinem
Hosenbund noch zwei Tütchen mit Cannabis (ca. 5 Gramm). Das
Rauschgift wurde sichergestellt. Hier droht ihm jetzt ein
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem 28-Jährigen wurde die Gelegenheit gegeben, die festgelegte
Geldstrafe in Höhe von 673,- Euro zu zahlen. Dies konnte er auch und
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Quelle: www.polizeipresse.de