
Sylt (ots) – Aufgrund mehrerer Verstöße wurde einem Muschelkutter ein vorläufiges Auslaufverbot erteilt. Am Dienstagnachmittag (23.08.2016) kontrollierte die Wasserschutzpolizei mit dem Polizeiboot “Sylt” einen Kutter im Bereich Hörnumtief (Sylt). Hierbei stellten die Polizisten fest, dass der Kapitän nicht im Besitz eines gültigen Patentes war. Außerdem war das erforderliche Schiffsicherheitszeugnis abgelaufen und während der Fangfahrt hatte der Schiffsführer das AIS-Gerät betrieben, aber kein Signal (Navigations- und Schiffsdaten) ausgesendet. Für diesen Verstoß wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von über 500 EUR eingezogen. In Absprache mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sprach man ein vorläufiges Auslaufverbot aus.
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