POL-FL: Husum: Rockertreffen am Rande des Motorradgottesdienstes erwartet – Polizei bereitet Einsatz vor

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Husum (ots) – Am Ostersonntag (21.04.2019) findet in Husum der
alljährliche Motorradgottesdienst statt. Es werden mehrere Tausend
Kradfahrer zum Motorradkorso durch das Husumer Umland und
anschließendem Gottesdienst auf dem Marktplatz erwartet. Die Polizei
wird – wie in den Jahren zuvor – die Veranstaltung und insbesondere
den Korso begleiten und absichern. Sie erwartet eine friedliche und
fröhliche Zusammenkunft von Bikern und Motorradbegeisterten.

 

Es liegen Hinweise darauf vor, dass am gleichen Tag eine Feier des
Rockerclubs “Mongols MC Bad Coast” in der Hauptstraße in Horstedt
stattfinden soll. Es werden zahlreiche Gäste befreundeter
Motorradclubs erwartet, die das einjährige Bestehen des Clubs feiern
wollen und auch den Motorradgottesdienst aufsuchen könnten. 

Die Polizeidirektion Flensburg wird deshalb mit einem
angemessenen, hohen Personaleinsatz in und um Husum präsent sein. Im
Rahmen der “Null-Toleranz-Strategie” der Landespolizei
Schleswig-Holstein werden keine Rechtsverstöße und keine
Machtdemonstrationen von Rockerclubs geduldet. 

Insbesondere vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung
rivalisierender Rockergruppen am 18. August 2018 werden verstärkte
Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Damals waren am Rande der
Rennveranstaltung “HotWheelz” auf dem Flugplatz Schwesing bei Husum
Mitglieder des Rockerclubs Mongols MC Bad Coast Husum mit Mitgliedern
der Red Devils Flensburg und der Hells Angels Coastland
aneinandergeraten. Nach einem verbalen Schlagabtausch kam es zu einer
Schlägerei, bei der drei Personen schwer verletzt wurden. Nach
bisherigen Erkenntnissen waren 30 Personen an der gewalttätigen
Auseinandersetzung beteiligt. 

Die Polizeidirektion Flensburg hat deshalb den Veranstaltungsraum
zum gefährlichen Ort i. S. des § 181 Abs. 1 Satz 1a LVwG erklärt.
Damit lassen sich folgende präventiv polizeiliche Maßnahmen
durchführen: – Identitätsfeststellungen gemäß § 181 I Satz 2 Nr. 1
LVwG – Durchsuchungen von Personen gemäß § 202 I Nr. 3 LVwG –
Durchsuchungen von Sachen gemäß § 206 I Nr. 1 LVwG 

Außerdem wurde den an der Auseinandersetzung im vergangenen Jahr
beteiligten Personen ein Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet Husum
erteilt. Dies Betrifft sowohl Mitglieder des Mongols MC als auch
Mitgliedern der rivalisierenden Motorradclubs. 

Der polizeiliche Einsatz richtet sich nicht gegen die Besucher des
Motorradgottesdienstes und der Teilnehmer des Motorradkorsos. All
denen möchten wir durch unsere Präsenz eine friedliche und sichere
Veranstaltung ermöglichen. 

Wir bitten um Verständnis, dass wir zur genauen Einsatztaktik und
zur Personalstärke keine Angaben machen. 

 

Rückfragen bitte an: 

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Christian Kartheus
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de 

Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell

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