POL-FL: Flensburg – E-Scooter- Fahrer betrunken unterwegs

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Flensburg (ots) – Donnerstagabend, 23.01.20, gegen 18:00h, führte das Polizei-
Autobahn- und Bezirksrevier Nord aus Schleswig eine Verkehrskontrolle in der
Neustadt in Flensburg durch.

Währenddessen fiel ihnen ein E-Scooter Fahrer auf, den sie kontrollierten. Bei
dem Mann konnten sie deutlichen Atemalkohol feststellen. Ein anschließend
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille.

Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der 43-
Jährige hat sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
zu verantworten.

Der 43-Jährige gab, an, dass er nicht viel über die Voraussetzungen zum Führen
von E-Scootern wisse. Um ihm und anderen Nutzern künftige Strafverfahren und
Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu ersparen, werden an dieser Stelle nochmal die
wichtigsten Informationen genannt.

Ein E-Scooter benötigt:

– eine gültige Haftpflichtversicherung
– zwei voneinander unabhängige Bremsen
– lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad
– eine helltönende Glocke oder Hupe
– eine Betriebserlaubnis

Es gelten folgend Regeln für E-Scooterfahrer:

– Mindestalter von 14 Jahren
– Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang
– Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden
– Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden
– Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen
– Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist
verboten
– Richtungswechsel sind mit Blinkern, ggf. mit deutlichen
Handzeichen anzuzeigen

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Markus Langenkämper
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/4501169
OTS: Polizeidirektion Flensburg

Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell

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