(CIS-intern) – Zur Strafverfolgung der in den nordfriesischen Konzentrationslagern verübten NS-Gewaltverbrechen
Vortrag von Dr. Klaus Bästlein
Der Vortrag behandelt die Ahndung der in den nordfriesischen Konzentrationslagern Husum-Schwesing und Ladelund verübten Gewalttaten. Er ordnet sie in die Strafverfolgung von NS-Verbrechen ein, die in Deutschland weitgehend fehlgeschlagen ist. Auch die Gründe dafür werden offengelegt: Die deutsche Nachkriegsgesellschaft lehnte NS-Prozesse ab und gerade in Schleswig-Holstein amtierten in Justiz, Polizei und Geheimdiensten viele Alt-Nazis. Der Vortrag zeigt aber auch, dass die Justiz wichtige Unterlagen für die NS-Forschung sicherte.
Klaus Bästlein ist Volljurist und promovierter Historiker. Er wurde 1956 geboren, wuchs in Husum auf und studierte in Berlin. Ab 1984 war er bei der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW) tätig, leitete ab 1990 das Projekt zur Hamburger Justizgeschichte und arbeitete ab 1994 bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin. Er ist seither Dozent und Tagungsleiter der Deutschen Richterakademie. Ab 2000 arbeitete Bästlein in Projekten der GDW mit der FU Berlin und der Uni Karlsruhe. Seit 2008 ist er Referent für politisch-historische Aufarbeitung beim Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
Sonntag 27. Januar 2013 – 19 Uhr
Speicher Husum
Veranstalter: Bündnis gegen Rechts
Eintritt frei
Hinweis: Mitglieder und Anhänger rechtsextremer Parteien und Organisationen haben keinen Zutritt zu der Veranstaltung. (nach § 6. Vers.G)
Mitglieder und Anhänger rechtsextremer Parteien und Organisationen haben keinen Zutritt zu der Veranstaltung. (nach § 6. Vers.G)
Richtig, aber wie erkenne ich die?
Nicht alle tragen Glatze und schauen dümmlich aus der Wäsche…
Na ja, der Speicher kennt wahrscheinlich viele von den Leuten sowieso schon gesichtsmäßig.