Sylt-Shuttle – Auch auf dem Autozug besteht Anschnallpflicht

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(CIS-intern) – Nachdem im vergangenen Jahr bei der Überfahrt mit dem Autozug nach Sylt ein kleines Kind aus Versehen die Tür des Wohnmobil öffnete und vom fahrenden Zug fiel, gibt es nun neue Richtlinien für den Transport. Damals sprang der Vater vom fahrenden Zug hinterher, beide wurden schwer verletzt. Es geht ihnen aber jetzt, 2013, wieder viel besser.

Zum 1. Januar 2013 wurden jetzt die Beförderungsbedingungen für den Auto-Transport zur Insel Sylt und zurück dahingehend geändert, das nun eine Anschnallpflicht auf dem Sylt-Shuttle besteht.

Die Mitarbeiter der Bahn weisen die Reisenden auf den beiden Verladebahnhöfen mit Handzetteln darauf hin und hoffen in Hinsicht auf das Unglück im letzten Jahr auf Verständnis für diese neue Richtlinie.
Ferner sollten gerade die Eltern auch darauf achten, das die Kindersicherungen aktiviert sind. Das Aussteigen während der Fahrt ist allerdings schon immer verboten, da das sehr viele Gefahren mit sich bringen kann. Der Zug fährt bis über 100 km/St. schnell auf der Strecke und so läuft man Gefahr, sofort durch den Fahrtwind vom Zug zu stürzen.
Bei schwerem Sturm werden die Überfahrten auch zur Not mal zeitweise eingestellt, ansonsten müssen LKWs und leichte Anhänger, vor allen Dingen auf den Plattform-Wagen dann auch mit Sicherungsmaterial gesichert werden.

Wer es ganz gemütlich haben möchte, kann auch über die dänische Insel Røm mit der Fähre nach List übersetzen.

Fahrpläne Autozug Sylt-Shuttle

Bilder vom Autozug Niebüll – Westerland

CIS Foto: Mario De Mattia

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