Kreis Schleswig-Flensburg (ots) – Telefonieren und Nachrichten-Schreiben während der Fahrt erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Bereits beim Telefonieren ist das Gefahrenpotential der Ablenkung so hoch wie beim Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Keine WhatsApp, keine Insta-Story, keine Sprachnachricht und kein Anruf sind so wichtig, dass man dafür das eigene Leben aufs Spiel setzen und andere gefährden darf. Das gilt für Führer von Kraftfahrzeugen genauso wie für Fahrradfahrer.
In der 38. Kalenderwoche hatten die Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein die Aufgabe, ein besonderes Augenmerk auf das Thema Ablenkung im Straßenverkehr zu legen. Im Rahmen der europaweiten Aktionswoche “Roadpol Safety Days” kontrollierten allein die Einsatzkräfte des Fachdienstes Schleswig (Polizei Autobahn- und Bezirksrevier Nord) circa 2500 Fahrzeugführer im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg.
42 Fahrzeugführer müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 100,- EUR und einem Punkt rechnen. Sie hatten das Handy während der Fahrt benutzt. Auch zwei Radfahrer konnten während der Fahrt nicht auf ihr Mobiltelefon verzichten. Auf sie kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zu.
Weiterhin stellten die Beamten 62 Gurtverstöße fest, betroffen waren hier überwiegend Fahrten auf ländlichen Kurzstrecken. In die Kontrolle geriet auch der Fahrer eines Cabriolets mit seinem Kind. Beide waren nicht mit einem Rückhaltegurt gesichert, das sechsjährige Kind saß lediglich in einem speziellen Kindersitz. Während des aufklärenden Gespräches des Polizeibeamten mit dem Vater erzählte das Kind, dass es sich nur auf dem Weg zu einem bestimmten großen Möbelhaus anschnallen würde. An dieser Stelle scheint der Hinweis auf die Vorbildfunktion und die besondere Verantwortung angebracht, die Eltern für ihre Kinder haben.
Weiterhin wurden in der letzten Woche 993 Fahrzeugführer durch mobile Geschwindigkeitsmessgeräte mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt, darunter 34 Zweiradfahrer. Spitzenreiter war ein Motorradfahrer mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 204 km/h auf der L317 bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h. Er wird demnächst seinen Führerschein für drei Monate abgeben, 600,-EUR Bußgeld zahlen müssen und zwei Punkte erhalten.
Zudem wurden im Rahmen der Aktionswoche fünf Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Betäubungsmittel gefertigt. Außerdem musste sechs Pkw-Fahrern die Weiterfahrt untersagt werden, da die Ladung auf Anhängern oder im Fahrzeug ungesichert war, dabei handelte es sich einmal um Gefahrgut.
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