Nordfriesland (ots) – Im Fall der seit dem 17.08.19 vermissten
23-jährigen Nathalie M. aus Stadum führten Polizei und
Staatsanwaltschaft am späten Nachmittag des 28. sowie am Vormittag
des 29. August 2019 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen auf einem
Anwesen im Kreis Nordfriesland durch. Der Verbleib von Nathalie M. ist noch nicht geklärt. Polizei und
Staatsanwaltschaft gehen aber im Zusammenhang mit dem Verschwinden
von Nathalie M. von einem Tötungsdelikt aus, gleichwohl wird in alle
Richtungen ermittelt. Ermittler der Bezirkskriminalinspektion Flensburg durchsuchten
Haus und Grundstück eines Tatverdächtigen und wurden dabei von
Einsatzkräften der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin unterstützt. Ein 46-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen und heute auf
Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht
Flensburg vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft wegen des
dringenden Verdachts des Totschlags an. Weitere Informationen werden derzeit aus ermittlungstaktischen
Gründen nicht veröffentlicht. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Christian Kartheus
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
23-jährigen Nathalie M. aus Stadum führten Polizei und
Staatsanwaltschaft am späten Nachmittag des 28. sowie am Vormittag
des 29. August 2019 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen auf einem
Anwesen im Kreis Nordfriesland durch. Der Verbleib von Nathalie M. ist noch nicht geklärt. Polizei und
Staatsanwaltschaft gehen aber im Zusammenhang mit dem Verschwinden
von Nathalie M. von einem Tötungsdelikt aus, gleichwohl wird in alle
Richtungen ermittelt. Ermittler der Bezirkskriminalinspektion Flensburg durchsuchten
Haus und Grundstück eines Tatverdächtigen und wurden dabei von
Einsatzkräften der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin unterstützt. Ein 46-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen und heute auf
Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht
Flensburg vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft wegen des
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Quelle: www.polizeipresse.de