
Die B5 musste für etwa eine Stunde gesperrt werden bis sich der Lkw (120Tonnen) nach längerem Rangieren selbst befreien konnte.
Die Firma hatte für den Transport eine gültige Genehmigung beantragt, die jedoch besagte, dass eine polizeiliche Begleitung für Fahrten außerhalb der Bundesautobahn in S.- H. erforderlich ist. Diese wurde nicht beantragt.
Die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Niebüll suchten einen geeigneten Abstellort für die sperrigen Fahrzeuge und untersagten die Weiterfahrt. Außerdem wurde eine entsprechende Anzeige gefertigt.
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