Landesweiter Ausschluss von CO2-Einlagerung liegt nun vom Kabinett als Gesetzentwurf vor

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(CIS-intern) – Schleswig-Holstein will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid für das gesamte Landesgebiet ausschließen. Dies betrifft die Demonstration, Forschung und auch die dauerhafte Einlagerung von CO2. Das Kabinett brachte heute (29. Januar 2013) einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. “Keiner in Schleswig-Holstein will CCS.

Mit dem Gesetzentwurf tragen wir daher dem Willen der Bevölkerung und der Parteien Rechnung”, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck. “Die unterirdische Einlagerung von CO2 ist keine Antwort auf den Klimawandel. Sie ist nur eine Flucht vor den Problemen, die die Energiegewinnung aus fossilen Rohstoffen nach sich zieht. Und sie bringt neue Probleme: Die Risiken für die Umwelt durch CCS sind nicht berechenbar.”

Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch. Demnach können die Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen die Erprobung oder Demonstration einer Speicherung von CO2 in ihrem Gebiet untersagen. “Nach gründlicher Abwägung aller Aspekte für jedes einzelne Gebiet kommen wir zu dem Ergebnis, dass CCS nirgendwo in Schleswig-Holstein möglich ist.

Dem stehen geologische Gegebenheiten, der Vorrang von Geothermienutzung und die mögliche Beeinträchtigung des Tourismus entgegen”, betonte Habeck. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass die Öffentlichkeit frühzeitig informiert und beteiligt werden muss, wenn Kohlendioxidleitungen durch das Land führen sollen.

Bundestag und Bundesrat hatten Ende Juni 2012 das Kohlendioxidspeichergesetz beschlossen. Schleswig-Holstein stimmte in der Länderkammer dagegen. Mit dem Gesetz wurde die unterirdische Verpressung von CO2 – begrenzt auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher – zwar grundsätzlich erlaubt. Die Bundesländer werden aber ermächtigt, eine Speicherung unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Gebiet auszuschließen (sog. Länderklausel). Hierzu muss das Land die sonstigen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen gegenüber einer CO2-Einlagerung abwägen.

Im Gesetzesentwurf wird Schleswig-Holstein primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete gegliedert. Für jedes der Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung für Geothermie dauerhaft unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen.

Für den Gesetzentwurf findet nun eine schriftliche Anhörung statt. Anschließend wird der Entwurf gegebenenfalls überarbeitet und vom Kabinett erneut beschlossen. Danach wird er von der Landesregierung in den Landtag eingebracht.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Siehe auch: http://www.kein-co2-endlager.de/

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