Landesregierung beschließt Masterplan für bezahlbares Wohnen auf Sylt

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Im000798_jpg(CIS-intern) – Auf der Insel Sylt soll das dauerhafte Wohnen für die rund 150 Mitarbeiter des Landes und für Menschen mit geringem Einkommen wieder bezahlbar werden. Die Landesregierung beschloss am Dienstag (15. Juli) in Kiel einen Masterplan für bezahlbares Wohnen auf Sylt. Er enthält Maßnahmen, die das Problem lösen sollen, dass es auf der Insel schon seit Jahren keinen Markt mehr für Wohnungen gibt, die sich Normalverdiener und Menschen mit wenig Einkommen leisten können. Mit einer speziellen Förderung aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes, der Bestellung von Erbbaurechten für Landesliegenschaften und Belegungsrechten für Landesbedienstete soll jetzt Abhilfe geschaffen werden.

Foto: Mario De Mattia

Innenminister Andreas Breitner sagte, er sei sicher, dass sich die Lage mit einer zwischen Land und Gemeinde abgestimmten Kraftanstrengung schon auf mittlere Sicht verbessern könne. “Der Wohnungsmarkt auf Sylt wurde schon zu lange dem freien Spiel der Kräfte tatenlos überlassen”, sagte Breitner. Die notwendigen Interventionen kämen zwar recht spät, aber noch gebe es kein Land unter. Die einzelnen Eckpunkte des Masterplans werde man in Kooperationsvereinbarungen mit der Kommune festlegen. “Wir lassen die Insel bei der Bewältigung ihrer Wohnungsprobleme nicht im Stich, sondern werden aktiv”, sagte Breitner.

Und das sind die Eckpunkte des “Masterplans”:

. Für den Neubau von sozial gebundenen Wohnungen auf Sylt stehen insgesamt 30 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen aus Wohnraumförderungsprogramm des Landes zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten eines Wohnungsneubaus. Wohnberechtigt sind Sozialmieter, aber auch Normalverdiener mit deutlich erhöhten Einkommensgrenzen, um dadurch auch die Beschäftigten auf Sylt zu erreichen. Die Mieten werden zwischen 5,50 und acht Euro liegen. Grundsätzlich müssen im Rahmen der Inselförderung 20 Prozent aller geförderten Wohnungen Belegungsrechte zugunsten des Landes für die Dauer von 35 Jahren haben. So können nach derzeitigen Planungen allein in der Gemeinde Sylt 226 Wohnungen entstehen. Davon sind für Landesbedienstete vorerst 45 Wohnungen vorgesehen.

. Die Bestellung von Erbbaurechten für vier Landesgrundstücke in Wenningstedt-Braderup und Tinnum soll dabei helfen, dass bezahlbarer Dauerwohnraum für Landesbedienstete und deren Familien geschaffen wird. Auf den Grundstücken sollen 14 Wohnungen über die Erbpachtdauer von 99 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die Erbpachtkonditionen sollen derart ausgestaltet sein, dass eine solide Finanzierung für die beteiligten Gemeinden und bezahlbare Mieten für wohnungssuchende Landesbedienstete sichergestellt werden. Die geringeren Einnahmen durch den vergünstigten Erbpachtzins sind der Gegenwert dafür, dass das Land 14 Belegungsrechte für Landesbedienstete für die Dauer von 50 Jahren erhält.

. Aus dem aktuellen Bauprogramm ergeben sich nach derzeitiger Planung in der Summe 59 Belegungsbindungen für die Dauer von 35 beziehungsweise 50 Jahren. Damit erreicht die Landesregierung ihr Ziel, mindestens 50 Wohnungen zur langfristigen Versorgung von Landesbediensteten zu schaffen. Dieser “Pool” schafft auch die Möglichkeit, der unterschiedlichen Nachfrage von Landesbediensteten mit einem attraktiven und dem Wohnbedürfnis entsprechenden Angebot zu begegnen und damit für kleine Haushalte aber auch für Familien Alternativen zum Festland zu schaffen.

. Das Land beabsichtigt die Landesliegenschaft in Keitum, ein ehemaliges Polizeigebäude, an die Gemeinde Sylt zur Nutzung zu übertragen.

PM: Thomas Giebeler | Innenministerium

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