Wölfe haben Schafe in Dithmarschen gerissen

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(CIS-intern) – Knapp zwei Monate nachdem mehrere Schafe im Kreis Dithmarschen gerissen wurden, haben genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums Frankfurt ergeben, dass zwei der Tiere zweifelsfrei durch einen Wolf getötet wurden. Wie das schleswig-holsteinische Umweltministerium heute (11. Juli) mitteilte, wurde eine Gensequenz, die ausschließlich bei europäischen Wölfen vorkommt, nachgewiesen. Zur Klärung der Herkunft dieses Wolfes sind weitere Gentests notwendig, die beim Senckenberg Forschungsinstitut, dem nationalen Referenzzentrum für entsprechende Fragen, durchgeführt werden.

Mitte Mai dieses Jahres waren in der Umgebung von Kleve und Linden im Kreis Dithmarschen mehrere Schafe gerissen worden. Da der Verdacht bestand, dass die Tiere möglicherweise durch einen Wolf getötet worden waren, hatten Wolfsbetreuer des Landes sie auf Bitten der betroffenen Schafhalter untersucht und Abstriche für eine DNA-Analyse entnommen. Die Ergebnisse der ersten Inaugenscheinnahme hatten noch darauf hingedeutet, dass es sich eher um einen wildernden Hund handelte. Bei Schafsrissen im Aukrug erwies sich im Zuge der Gen-Untersuchungen, dass hier ein Hund die Tiere gerissen hatte. Seither waren keine weiteren Vorfälle mehr bekannt geworden.

Foto: Ich-und-Du / pixelio.de

Die betroffenen Schafhalter können nun für den Verlust ihrer Tiere finanziell entschädigt werden. Der schleswig-holsteinische Wolfsmanagementplan sieht vor, dass Schäden an Nutztieren finanziell ausgeglichen werden, wenn ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass mögliche Schäden innerhalb einer Frist von 24 Stunden durch die betroffenen Schafhalter gemeldet werden, damit eine genaue Untersuchung der getöteten Tiere möglich ist. Im vorliegenden Fall hatten sich die betroffenen Schafhalter umgehend an das für diese Fragen beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt gewandt.

“Ich freue mich, dass der mit allen Betroffenen erarbeitete Wolfsmanagementplan gut funktioniert”, sage Umweltminister Robert Habeck. Für eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes ist nach Auffassung Habecks eine möglichst breite Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen eine wichtige Voraussetzung; der finanzielle Ausgleich von Schäden an Nutztierbeständen gehöre dazu. Wölfe sind streng geschützte Tiere, der Schutz ergibt sich vor allem aus der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz.

Neben der Entschädigung von Schäden an Nutztieren, haben sich in der Vergangenheit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Nutztierbestände bewährt. Die Kosten für solche Maßnahmen können in Schleswig-Holstein auf Antrag ebenfalls vom Land übernommen werden.

Bei Fragen zur Umsetzung vorbeugender Maßnahmen und zur Beantragung eventuell notwendiger Entschädigungszahlungen wenden Sie sich bitte an das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt (www.wolfsbetreuer.de; Montag bis Freitag (8:00 bis 16:00 Uhr): 04327 – 99230; Fax: 04327 – 1232; 0174-6330335).

PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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