Im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung wurden Lichtbilder des maskierten Täters veröffentlicht, woraufhin mehrere Hinweise eingingen. Diese konnten durch die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Schleswig so weit verdichtet werden, dass schließlich zwei Durchsuchungsbeschlüsse vom Amtsgericht Flensburg erlassen wurden.
Am vergangenen Freitag in den frühen Morgenstunden wurden die Beschlüsse in Schleswig vollstreckt. Ein 18-jähriger Schleswiger wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Im Zuge seiner Vernehmung legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er hatte sich nach der Tat der Oberbekleidung, seiner Maskierung und der Waffe entledigt. Eine Nachsuche am heutigen Tage mit Kräften der Bereitschaftspolizei führte tatsächlich zum Auffinden der gesuchten Gegenstände. Als Motiv für die Tat gab der junge Mann Schulden an.
Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der Beschuldigte nach Abschluss der Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung.
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