
Schleswig (ots) – Am Montagnachmittag (07.01.2019) gegen 15.20 Uhr
ging ein Notruf bei der Polizei ein, dass sich eine männliche Person
mit einer Waffe im Stadtgebiet Schleswig aufhalten soll. Der Innenstadtbereich wurde daraufhin von einer Vielzahl von
Polizeibeamten abgesperrt und überprüft. Es konnte keine verdächtige
Person angetroffen werden. Durch Hinweise aus der Bevölkerung konnte noch am Abend ein 40
Jahre alter Mann ermittelt und anschließend in seiner Wohnung, in
einer betreuten Einrichtung, angetroffen werden. Eine Spielzeugwaffe
wurde aufgefunden und sichergestellt. Bei der Spielzeugwaffe handelt
es sich um eine Nachbildung einer Maschinenpistole, die auch für die
eingesetzten Beamten zunächst nicht als eine Spielzeugwaffe zu
erkennen gewesen wäre. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde
gefertigt. In der jüngsten Vergangenheit haben in der Öffentlichkeit
getragene Spielzeugwaffen/Anscheinswaffen bereits mehrere
Polizeieinsätze ausgelöst. Im Einzelfall ist es auch für die Polizei
nicht sofort erkennbar, ob das Gegenüber eine scharfe Schusswaffe
oder eine Anscheinswaffe bei sich trägt. Sehr schnell läuft man als
vermeintlich schwer Bewaffneter Gefahr durch Polizeibeamte verletzt
zu werden. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
Pressestelle
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Gina Bartsch
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
ging ein Notruf bei der Polizei ein, dass sich eine männliche Person
mit einer Waffe im Stadtgebiet Schleswig aufhalten soll. Der Innenstadtbereich wurde daraufhin von einer Vielzahl von
Polizeibeamten abgesperrt und überprüft. Es konnte keine verdächtige
Person angetroffen werden. Durch Hinweise aus der Bevölkerung konnte noch am Abend ein 40
Jahre alter Mann ermittelt und anschließend in seiner Wohnung, in
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wurde aufgefunden und sichergestellt. Bei der Spielzeugwaffe handelt
es sich um eine Nachbildung einer Maschinenpistole, die auch für die
eingesetzten Beamten zunächst nicht als eine Spielzeugwaffe zu
erkennen gewesen wäre. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde
gefertigt. In der jüngsten Vergangenheit haben in der Öffentlichkeit
getragene Spielzeugwaffen/Anscheinswaffen bereits mehrere
Polizeieinsätze ausgelöst. Im Einzelfall ist es auch für die Polizei
nicht sofort erkennbar, ob das Gegenüber eine scharfe Schusswaffe
oder eine Anscheinswaffe bei sich trägt. Sehr schnell läuft man als
vermeintlich schwer Bewaffneter Gefahr durch Polizeibeamte verletzt
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Quelle: www.polizeipresse.de