Husum (ots) – Eine 80jährige Frau aus Husum verließ am Nachmittag des 18.09.16 ihre Wohnung für einen Spaziergang. Bei ihrer Rückkehr musste sie feststellen, dass sich die Wohnungstür mit ihrem Schlüssel aus unerfindlichen Gründen nicht mehr öffnen ließ. Auch ihre herbeigerufene Tochter konnte die Tür nicht aufschließen. Die Tochter verständigte daher über eine Hotline einen Schlüsselnotdienst, der im Internet mit Preisen ab 12,- EUR warb. Nach telefonischer Auskunft sollte ein Mitarbeiter nach 40 Minuten eintreffen, tatsächlich erschien dieser jedoch erst in den frühen Abendstunden. Die Öffnung der Tür nahm ebenfalls längere Zeit in Anspruch, so dass die Frau erst gegen 20:00 Uhr in ihre Wohnung gelangen konnte. Für das Öffnen der Tür und den Einbau eines neuen Schlosses wurde von der Dame ein hoher dreistelliger Betrag verlangt, der noch vor Ort bar bezahlt werden sollte. Letztlich erfolgte die Bezahlung mit einem mobilen Lesegerät für EC-Karten. Die geschädigte Dame erstattete am nachfolgenden Tag Strafanzeige wegen Wucher und Betrug bei der Polizei Husum, da die Rechnung um ein Vielfaches über dem ortsüblichen Satz lag.
Die Polizei Husum verzeichnete bereits in diesem und im vergangenen Jahr gleichartige Fälle.
Die Polizei rät: Wählen Sie nach Möglichkeit einen ortsansässigen und vertrauenswürdigen Schlüsseldienst aus. Klären Sie den Preis im Vorfeld verbindlich ab. Lehnen Sie eine EC- oder Barzahlung vor Ort ab, verlangen Sie stattdessen eine Rechnung. Bei Unstimmigkeiten vor Ort verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie Strafanzeige bei überzogenen Forderungen.
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