Elmshorn (ots) – Nachdem am 15. November 2017 ein Zug im Bahnhof Elmshorn entgleiste, wurde die Bundespolizei durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe mit den Ermittlungen betraut. Bahnunfallermittler, die am Unfalltag Aufzeichnungen sicherten und im Nachgang auch Zugpersonal und Bahnmitarbeiter vernahmen, kamen jetzt zu einem Ergebnis.
Der Regionalzug war auf das Gleis geleitet worden, dass grundsätzlich für die Fahrt nach Westerland genutzt wird. Aufgrund der Bauarbeiten war dieses Gleis allerdings für die Fahrt nach Westerland gesperrt, da die Weichenverbindung für die Fahrt Richtung Westerland erneuert werden sollte. Es wurden drei Personen verletzt, davon eine Zugbegleiterin schwer. Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung wurden eingeleitet.
Die Ermittlungen der Bundespolizei richteten sich gegen den Fahrdienstleiter, der im Verdacht steht, den Zug auf einen gesperrten Gleisabschnitt mit einem fehlenden Schienenstrang geleitet zu haben.
Die Ermittlungsakte wurde an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben.
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