Flensburg (ots) – Am frühen Mittwochmorgen (20.11.19) gegen 04:45 Uhr kam es in
Flensburg in der Husumer Straße zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer kam auf
gerader Strecke von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Straßenlaterne. Ein
weiterer Verkehrsteilnehmer verständigte daraufhin die Polizei. Als die eingesetzten Polizeibeamten am Unfallort eintrafen, fanden sie zunächst
nur einen stark beschädigten Suzuki und eine zerstörte Straßenlaterne vor. Bei
der Absuche der Umgebung wurden die Beamten auf ein Rascheln in der dortigen
Böschung aufmerksam. Nach mehrfacher deutlicher Ansprache gaben sich dann zwei
Männer zu erkennen. Bei ihnen handelte es sich um den 34-jährigen Fahrer sowie
den 27-jährigen Fahrzeughalter, der Beifahrer gewesen sein soll. Beide waren
leicht verletzt und wurden in ein Krankenhaus verbracht. Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkohol
festgestellt werden. Ein Test ergab einen Wert von über ein Promille, sodass
eine Blutprobe entnommen wurde. Darüber hinaus war der Fahrer nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis, sodass sich nun sowohl er als auch der Beifahrer, der das
Fahren gestattet hatte, strafrechtlich verantworten müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Jan Krüger
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/4444707
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weiterer Verkehrsteilnehmer verständigte daraufhin die Polizei. Als die eingesetzten Polizeibeamten am Unfallort eintrafen, fanden sie zunächst
nur einen stark beschädigten Suzuki und eine zerstörte Straßenlaterne vor. Bei
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Böschung aufmerksam. Nach mehrfacher deutlicher Ansprache gaben sich dann zwei
Männer zu erkennen. Bei ihnen handelte es sich um den 34-jährigen Fahrer sowie
den 27-jährigen Fahrzeughalter, der Beifahrer gewesen sein soll. Beide waren
leicht verletzt und wurden in ein Krankenhaus verbracht. Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkohol
festgestellt werden. Ein Test ergab einen Wert von über ein Promille, sodass
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Fahren gestattet hatte, strafrechtlich verantworten müssen.
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