Tropfen auf den heißen Stein? – 30 Millionen Euro für preiswertes Dauerwohnen auf Sylt

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Im000798_jpg(CIS-intern) – Mit dem traditionellen ersten Spatenstich hat Innenminister Stefan Studt am Samstag (1. November) den Masterplan der Landesregierung für bezahlbares Dauerwohnen auf Sylt in Gang gesetzt. Auf einem rund 3.700 Quadratmeter großen Grundstück am Schulzentrum Apenrader Straße/Kollundweg in Westerland entstehen für rund fünf Millionen Euro 32 öffentlich geförderte Mietwohnungen mit zwei bis vier Zimmern, darunter 13 für Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen auf der Insel unterrichten. Die Wohnungen, für die unter anderen der Schulverband Sylt die Belegungsrechte hat, sollen im August 2016 bezugsfertig sein.

Dieser Neubau ist der Auftakt einer vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Gemeinde Sylt zur Förderung von preiswerten Wohnungen für Menschen, die auf der Insel mit dazu beitragen, das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Dazu zählen neben Lehrern und Polizeibeamten auch Beschäftigte in Kindertagesstätten, der medizinischen Versorgung und Pflege und im Tourismus. “Sylt ist für viele Menschen, die dort arbeiten, zu teuer”, sagte Studt. Das gelte insbesondere für Normalverdiener und Bezieher kleinerer Einkommen. Die Nettokaltmieten liegen nach Angaben des Ministers zwischen 16 und 17 Euro pro Quadratmeter.

Foto: Fürchterliche Hochhäuser aus den Sechzigern, die sich auch kein Normalverdiener leisten kann. Foto: Mario De Mattia

Die entsprechende Kooperationsvereinbarung, die der Minister und Sylts Bürgermeisterin Petra Reiber unterzeichneten, festigt nach Ansicht beider Vertragspartner das gemeinsame Interesse und die gemeinsame Verantwortung zur Sicherung bezahlbaren Wohnens auf Sylt. In der Kooperationsvereinbarung geht es im Wesentlichen um die konzeptionelle Entwicklung der Versorgung mit Wohnraum, deren finanzielle Förderung sowie um die Bereitstellung landeseigener Grundstücke.

Das sind die konkreten Punkte:
Für den Neubau von sozial gebundenen Wohnungen auf Sylt stellt das Land in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 insgesamt 30 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen aus dem Wohnraumförderungsprogramm in Aussicht. Davon können 250 bis 300 Wohnungen neu gebaut werden. 50 bis 60 dieser Wohnungen sind für Beschäftige des Landes reserviert. Grundsätzlich müssen im Rahmen der Inselförderung 20 Prozent aller geförderten Wohnungen Belegungsrechte zugunsten des Landes für die Dauer von 35 Jahren haben. Der förmliche Kabinettsbeschluss über das Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 fällt Mitte Dezember.

Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten eines Wohnungsneubaus. Wohnberechtigt sind Sozialmieter, aber auch Normalverdiener mit deutlich erhöhten Einkommensgrenzen. Dadurch erreicht man auch die Beschäftigten auf Sylt. Die Mieten werden zwischen 5,50 und acht Euro liegen.

Das Land stellt im Ortsteil Tinnum drei Grundstücke zu einem vergünstigten Erbpachtzins zur Verfügung. Der Erbbauzins soll so gestaltet werden, dass er bezahlbares Dauerwohnen insbesondere für Landesbedienstete möglich macht. Auf den Grundstücken errichtet das Kommunale Liegenschafts-Management der Gemeinde mit Wohnraumförderungsmitteln des Landes Mietreihenhäuser mit insgesamt zwölf Wohnungen mit einer Größe von jeweils rund 95 bis 100 Quadratmetern. Die Nettokaltmiete wird zwischen sieben und acht Euro pro Quadratmeter betragen.
PM: Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

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