Facebook nervt! Schon wieder ist die Anzeige eines Impressums auf mobilen Geräten nicht möglich

Add to Flipboard Magazine.
NF-Magazine
Rate this post

phoneimpress(CIS-intern) – Facebook kümmert sich weiterhin einen Dreck um die Belange der deutschen Nutzer. Vor einigen Tagen wurde ja wieder einmal das Layout bzw. die Anzeigemöglichkeiten von Facebook-Fanseiten geändert und seitdem haben vor allen Dingen wieder gewerbliche Betreiber Schwierigkeiten ein in Deutschland notwendiges sogenanntes rechtssicheres Impressum anzuzeigen. Mit einigen Tricks geht es in normalen Browsern bzw. lässt sich dort ja auch ein Impressum-Tab einpflegen.

Mobil war es allerdings schon immer schwierig, bisher konnte man einen Link zum Impressum über die Informationen zur Seite einpflegen, der dann auch mobil (also auf Smartphones und iPhones usw. ) zu sehen war.

Foto: F. Gopp / pixelio.de

Den deutschen Richtern ist es bei ihren Entscheidunbgen allerdings völlig egal, ob ein verlangter Link zu einen Impressum überhaupt technisch möglich ist oder nicht. Facebook jedenfalls kümmert sich um diese rechtlichen Grundsätze in Deutschland bisher nie. Und die Richter entscheiden einfach zu Gunsten Abmahner, die u.a. ja auch fehlende oder ungenügende Impressen als Wettbewebsverzerrung anzeigen können. Da kann man halten von, was man will, aber leider ist es so.

In vielen Kategorien* der Fanseiten hat  man derzeit jedenfalls keine Möglichkeit mehr, einen Impressum-Link auf einem mobilen Gerät anzuzeigen. Man hat dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
* Hier soll die alte Variante noch möglich sein: Kategorie „Marken & Produkte – Produkt & Dienstleistung“ oder „Sonstiges/ Gemeinschaft”

1. In die Titelgrafik einen kleinen Text wie z.B.: “Sie finden unser Impressum unter Weitere Informationen” – Ob das rechtlich in Ordnung ist, ist eine andere Frage.

2. Die zweite Möglichkeit ist wahrscheinlich rechtssicher. Einen kurzen Beitrag namens IMPRESSUM mit Link (oder auch das komplette Impressum) und diesen dann ganz oben fixieren. Was allerdings auch nicht so toll aussieht. Außerdem habe ich festgestellt, das Facebook nach einer gewissen Zeit oben fixierte Beiträge anscheinend löst und damit der Beitrag wieder oben verschwindet. Man muß also verdammt aufpassen.

Der Anwalt Karsten Schwenke hat hier nochmal alles sehr ausführlich erklärt.

Wir fragen uns, wann endlich die Bundesregierung dieses Thema entweder mit Facebook (und Google, Twitter usw.) klärt, so das die Deutschen die Möglichkeit haben, ein Impressum einfach anzubringen, oder, wenn sie gegen Facebook nicht ankommen, die Gesetze in der Hinsicht auf Anbringung von Impressen in (besonders ausländischen) Social Media Angeboten für uns Deutsche vereinfachen.

Auch die sogenannte 2-Klick Vorgabe gehört auf den Verhandlungstisch (max. 2 Klicks bis zum Impressum). Da wird mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Suche mal in einer Zeitung oder Zeitschrift das Impressum. Kann man oft lange suchen, bis man es findet auf manchmal hunderten Seiten.

Und vor allen Dingen sollten Richter mal danach entscheiden, wie die Tatsachen sind. Aber wahrscheinlich nehmen sie nicht einmal ein mobiles Gerät in die Hand und erforschen die realen Möglichkeiten, bevor sie manchmal ihre völlig unsinnigen Entscheidungen zu Gunsten der Abmahner treffen.


Widget not in any sidebars

Schreibe einen Kommentar

Nächster Beitrag

Weihnachtspartys und Silvesterevents in Husum und Nordfriesland

Rate this post (CIS-intern) – Auch hier nun eine Übersicht der uns bekannten Partys an Weihnachten und Silvester 2013 in Husum und Nordfriesland. Natürlich nur die uns bekannten Termine, wer die Liste noch erweitern möchte, schickt uns die Infos an info@concon.de. Bevor Nordfriesland ab Januar in den Fast-Winterschlaf geht, gehts […]