BPOL-FL: Georgischem Asylbewerber ohne Führerschein Weiterfahrt untersagt

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Arenholz/Lürschau (ots) – Heute Morgen gegen 11.15 Uhr fiel einer Streife der Bundespolizei ein Opel Astra mit Ausfuhrkennzeichen auf, welches in Richtung Dänemark unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich, die drei Insassen auf dem Autobahnparkplatz Arenholz zu kontrollieren.

Der 39-jährige georgische Fahrer konnte sich mit einer Bescheinigung als Asylbewerber legitimieren; einen Führerschein hatte er jedoch nicht dabei. Diesen hätte er angeblich in Bochum, wo er als Asylbewerber lebt.

Da der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand, wurde den drei Georgiern die Weiterfahrt untersagt, da keiner der Männer einen Führerschein vorweisen konnte.

Nach Anzeigenerstattung gegen den Fahrer konnten sie ihre Reise fortsetzen. Das Fahrzeug wurde verschlossen, bei Vorlage eines gültigen Führerscheins bei der Bundespolizei darf das Auto abgeholt werden.

Gegen den 28-jährigen Beifahrer lag außerdem eine Aufenthaltsermittlung vor.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178 Fax: 0461/ 31 32 – 107 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

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