Westerland/Sylt (ots) – Am Sonntagnachmittag fiel einer Mitarbeiterin des DB Autozuges Sylt kurz vor der Verladung auf, dass an einem Fahrzeug zwei verschiedene Kennzeichen angebracht waren.
Die daraufhin gerufenen Beamten der Bundespolizei nahmen sich der Sache an und es stellte sich heraus, dass das hintere Kennzeichen zu dem Auto gehörte. Jedoch gar nicht zu dem Fahrzeug passen, wollte das vordere Kennzeichen aus dem Kreis Nordfriesland.
Zu diesem Sachverhalt befragt gab der Fahrer an, dass er das NF Kennzeichen und die dazugehörige vergünstigte Fahrkarte zum Sylttarif von einem Bekannten auf Sylt geliehen bekommen hatte. Diese Fahrkarte ist aber immer fahrzeuggebunden und nicht übertragbar.
Die Bundespolizisten stellten das “falsche” Kennzeichen sicher, die Fahrkarte wurde noch vor Ort entwertet und einzogen. Statt nun ca. 30 EURO zu sparen erwartet den Autofahrer sowie den “Spender” der nordfriesischen Kennzeichen eine Strafanzeige.
Nachdem der “Sparfuchs” sich eine reguläre Fahrkarte gekauft hatte, konnte er seine Reise mit dem Autozug antreten.
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