Silvester 2013 – Knallen kann auch teuer werden

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fwnf(CIS-intern) – Vom 28. bis zum 31. Dezember 2013 dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie der Einsatz von Sky- oder Himmelslaternen grundsätzlich verboten sind.
Verschärfte Verbote

Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

Einige Gemeinden haben nach Auskunft ihrer örtlichen Ordnungsbehörden verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist das Böllern in St. Peter-Ording und auf den Inseln Sylt und Amrum vollständig untersagt. Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt.

Foto: Maria Reinfeld / pixelio.de

Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.
Keine Knallfrösche für unter 18-Jährige

Landrat Dieter Harrsen fordert alle Eltern auf, darauf zu achten, dass auch ihre Kinder sich an die Verbote halten: »Böller wie Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das gilt auch innerhalb der Familien, wo immer wieder Eltern oder ältere Geschwister den Jüngeren Feuerwerkskörper überlassen.«
Geldbußen bis 50.000 Euro

Wer Feuerwerkskörper abschießt oder Himmelslaternen aufsteigen lässt, ist für daraus entstehende Schäden verantwortlich. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Quelle: Kreis Nordfriesland


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