(CIS-intern) – Die Landesregierung von Schleswig-Holstein bringt eine Bundesratsinitiative für ein gesetzliches Verbot von Fracking mit giftigen Chemikalien in die Länderkammer ein. Dies beschloss heute (16. April 2013) das Kabinett. “Die Risiken von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas sind ungewiss. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sollte Fracking mit gefährlichen Chemikalien deshalb grundsätzlich verboten werden”, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck. Die Bundesratsinitiative soll zur Bundesratssitzung am 3. Mai in Berlin eingebracht werden.
“Die Normierung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) reicht nicht aus”, sagte Habeck. Es bestünden grundsätzliche Wissensdefizite, so dass eine UVP im Einzelfall nicht geeignet sei, den generellen Gefahren des Einsatzes der Fracking-Technologie hinreichend Rechnung zu tragen. “Ein Verbot ist auch für die Rechtssicherheit wichtig”, betonte Habeck.
Die Bundesratsinitiative zielt darauf, über das Bergrecht ein Aufbrechen von Gesteinen mit hydraulischem Druck zu verbieten, wenn die beim Aufbrechen eingesetzte Flüssigkeit wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe enthält.
Hintergrund:
In Schleswig-Holstein liegen bislang keine Anträge auf die Genehmigung von Fracking vor. Etwaige Anträge werden auf Grund eines Erlasses des Umweltministeriums vom zuständigen Landesamt für Bergbau und Geologie in Clausthal-Zellerfeld dem Ministerium vorgelegt und dort geprüft. Umweltminister Habeck hatte Mitte März außerdem angekündigt, dass die Landesregierung außerdem eine landesplanerische Veränderungssperre einziehen wird, um den Einsatz von umwelttoxischem Fracking bis zur Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans vorübergehend auszuschließen.
Weitere Informationen rund um das Thema Fracking und Aufsuchungserlaubnisse finden Sie unter: www.energiewende.schleswig-holstein.de.
PM: Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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