Morgen 29.10.2013 Schulausfall in Flensburg und Nordfriesland

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(CIS-intern) – Da die offizielle Internetseite der Landesregierung stark überlastet ist, hier an dieser Stelle auch noch einmal die Meldung zum Schulausfall am 29.10.2013 in Nordfriesland und Flensburg anläßlich des Orkans Christian. Aufgrund des Orkans und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen fällt am morgigen Dienstag, den 29. Oktober 2013, der Unterricht an allen öffentlichen Schulen im Kreis Nordfriesland und in der Stadt Flensburg aus. Die Schülerbeförderung zur Friholtschule in Flensburg und zum Förderzentrum für Körperbehinderte in Flensburg fällt aus. Die Lage wird weiter beobachtet.
Allgemein gilt, dass Eltern bei witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen selbst entscheiden können, ob sie Ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht.
Bitte informieren Sie sich parallel auch über Radio und Fernsehen sowie unsere Internetadresse http://www.schleswig-holstein.de/.

Foto: Tony Hegewald / pixelio.de

Fragen und Antworten

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle haben wir für Sie eine Winter-Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter
0800 1827271 aktuell informiert.

Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:

Wie begründet sich Unterrichtsausfall?
Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage des Erlasses vom 13. Juli 2011 (siehe Link).

Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Für Teile des Kreisgebietes wird Unterrichtsausfall nur angeordnet, wenn diese Teile knapp und leicht verständlich bezeichnet werden können. In den kreisfreien Städten erfolgt die Anordnung in aller Regel für das gesamte Stadtgebiet. Für die Nordfriesischen Inseln und Halligen gilt die jeweils von den Schulen vor Ort vereinbarte und mit dem Schulamt abgestimmte Regelung.

Dass regelmäßig das gesamte Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet einbezogen wird, ist mit der besonderen Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.

Wer berät das Bildungsministerium?
Die Straßenlage wird insbesondere über das gemeinsame Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.

Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?
Bitte wählen Sie die Nummer der Winter-Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe. Busunternehmen Autokraft; Nahverkehr Nord-Ostsee-Bahn

Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?

Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften durch schulische Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.

Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne – von der Schulleitung genehmigte – Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert.
Für Ganztags- und Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen ist von der Schule im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung sicherzustellen.

Was passiert, wenn sich während des Unterrichts die Witterungs- und Straßenverhältnisse verschlechtern?
Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet werden kann, dass der Heimweg gesichert ist. Bis zum Verlassen des Schulgrundstücks sind die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.

Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Lagemeldungen/lage_node.html?showid=67&projekt=1

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