Husum (ots) – Am Samstag gegen 18:00 Uhr stellten Beamte der Bundespolizei auf einem Trampelpfad in der unmittelbaren Nähe eines Discounters einen Mann fest, der vom dortigen Bahndamm hinauf in Richtung Wohngebiet lief. Die Beamten hielten dem Mann vor, die dortigen Bahngleise unerlaubt überschritten zu haben. Dies bestritt der (stark hörgeschädigte) Mann auch nicht und bekam daraufhin eine dementsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die Bundespolizei hat in den vergangenen Jahren an diesem “wilden Bahnübergang” diverse Verstöße feststellen müssen und hat dort einen echten Gefahrenpunkt ausgemacht. Glücklicherweise ist es (noch) nicht zu einem tödlichen Personenunfall gekommen. Mit verschiedensten Maßnahmen seitens der Bundespolizei wurde versucht, die Bürger auf ihr lebensgefährliches Fehlerhalten hinzuweisen. So wurde mehrmals der Bereich besonders bestreift um zu verhindern, dass die Menschen sich und andere in Gefahr bringen. Des Weiteren wurden im Wohngebiet “Flyer” verteilt und mit den Anwohnern das Gespräch gesucht.
Leider sind diese Maßnahmen immer nur kurzfristig erfolgreich. So mussten die Beamten kürzlich wieder vermehrt frische Spuren auf dem verbotenen Trampelpfad über die Bahngleise feststellen und appelliert deshalb wiederholt:
– Es findet dort ständig Zugverkehr statt (Geschwindigkeit bis zu 100 km/h) – Der Lokführer hat bei Erkennen einer Person im Gleisbereich keine Chance , seinen Zug noch rechtzeitig zu stoppen – Moderne Züge sind, je nach Windrichtung, kaum zu hören.
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