(CIS-intern) – Seit dem 14. Mai 2015 beklagt ein Deichschäfer in Nordfriesland im Bereich der Insel Nordstrand den Verlust von bislang insgesamt 14 Lämmern. Ob ein Wolf oder ein anderes Tier die Lämmer gerissen hat, ist bislang nicht klar. Der betroffene Schäfer hatte zunächst die Verluste seiner Tiere den zuständigen Behörden nicht gemeldet. Erst als immer wieder einzelne tote Lämmer aufgefunden wurden, wandte er sich an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland sowie die im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums tätigen Wolfsbetreuer.
Foto: Mario De Mattia
Soweit möglich, wurden die seither tot aufgefundenen Tiere zur Untersuchung in das Landeslabor in Neumünster verbracht. Darüber hinaus wurden forensische Proben entnommen, die zur genetischen Untersuchung an das Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen in Hessen gegeben wurden. Die Untersuchung dieser Proben wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um weitere Erkenntnisse zu erhalten, wurden zeitweise auch bis zu 23 Fotofallen sowie eine Wärmebildkamera durch Wolfsbetreuer des Landes eingesetzt. Hier gab es bislang keine Ergebnisse.
Da in Nordfriesland dieselbe Herde innerhalb von zwei Wochen mehrfach angegriffen wurde, besteht die Sorge, dass sich ein Tier auf die dort weidenden Schafe als Beute spezialisiert haben könnte . Ein solches Verhalten birgt das Risiko, dass der betroffene Wolf sich ausschließlich von Haustieren ernähren könnte, was in der Folge in der Region zu erheblichen Problemen führen würde. Ein solches Verhalten könnte schnell zu erheblichen Tierverlusten führen. Sollte sich herausstellen, dass es ein Wolf war, wird das Landwirtschaftsministerium prüfen, wie die betroffenen Nutztierbestände vor weiteren Übergriffen geschützt werden können. Hierzu gehören auch Überlegungen hinsichtlich möglicher Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Rahmen einer solchen Ausnahme könnte das Tier mit Gummigeschossen vergrämt oder sogar abgeschossen werden. Die rechtlichen Hürden für eine solche im Einzelfall zu erteilende Genehmigung sind allerdings sehr hoch, so dass über den Ausgang einer solchen Prüfung derzeit keine Aussagen getroffen werden können.
Bereits im ersten Wolfs-Managementprogramm, das gemeinsam mit Naturschützern, Tierhaltern und Ministerium erarbeitet worden war, war vereinbart worden, dass Wölfe, die durch problematisches Verhalten die Akzeptanz für die Wolfspopulation gefährden, im Einzelfall “entnommen”, also geschossen werden dürften, unter Beachtung der strengen Ausnahmereglungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Instrument der Vergrämung soll – wann immer nötig und möglich – genutzt werden.