POL-FL: Sylt: Verkehrskontrollen an Pfingsten auf Sylt – Schwerpunkt Drogen/Alkohol/Geschwindigkeit

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Sylt (ots) – Das Polizeirevier Sylt und das Polizei-Autobahnrevier
Nord, Fachdienst Husum, führten am vergangenen Pfingstwochenende eine
gemeinsame Verkehrskontrolle durch. Aufgrund verschiedener
Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung legte die Polizei darauf
angepasste Einsatzzeiten fest: Geschwindigkeits- und allgemeine
Verkehrsüberwachungen wurden am Freitag und Samstag tagsüber
durchgeführt und in der Nacht von Freitag auf Samstag nahmen die
Streifen die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer ins Visier.

Es wurden die Geschwindigkeiten von 1500 Fahrzeugen gemessen, als
Ergebnis stellte das Mess-Team eine Überschreitungsquote von über 30
% fest (üblicherweise liegt diese zwischen 10 und 15%). Es wurden 69
Bußgeldverfahren eingeleitet, 501 Fahrer kamen mit einem
Verwarnungsgeld davon. Gegen 15 Fahrer wird ein Fahrverbot
angeordnet. Am auffälligsten war eine Geschwindigkeitsüberschreitung
in der Munkmarscher Chausse in Keitum, dort wurde innerorts ein Pkw
mit 95 Km/h gemessen.

In der Nacht von Freitag auf Samstag und am Samstagnachmittag
kontrollierte die Polizei mit sechs Streifenwagenbesatzungen etwa 90
Fahrzeuge. Hierbei wurden 30 Alkohol- und Drogentests durchgeführt.
Es wurden acht Blutentnahmen (5 x Alkohol/3xDrogen) angeordnet, bei
zwei weiteren Fahrern wurde die Fahruntüchtigkeit anhand eines
Alkoholtestgerätes nachgewiesen. Die Streifenbeamten leiteten
außerdem drei Bußgeldverfahren ein. Ein technisch veränderter Pkw
wurde sichergestellt, 13 Fahrer erhielten wegen kleinerer Verstöße
ein Verwarnungsgeld. Als Ergebnis war festzustellen, dass zahlreiche
Verkehrsteilnehmer alkoholisiert am Verkehr teilnahmen – zwei Fahrer
“pusteten” bei der Verkehrskontrolle 0,48 und 0,65 Promille. Der eine
blieb damit knapp unter dem Grenzwert von 0,5 Promille, der andere
wurde zu einem weiteren gerichtsverwertbaren Test zur Wache
verbracht. Weil sich der Alkoholspiegel bei dem Fahrer vermutlich
bereits abbaute und bis zur Durchführung des zweiten Tests einige
Zeit verging, sank auch dessen Promillewert unter den Grenzwert ab –
Glück gehabt. Hierzu gibt die Polizei zu bedenken, dass bei
Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, Unfall,
Ausfallerscheinungen) bereits ab 0,3 Promille eine Fahruntüchtigkeit
angenommen wird und es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen kann.

Am auffälligsten war das Fahrverhalten einer 19-jährigen Sylterin,
die am Samstagmorgen (02.05 Uhr) mit ihrem Fiat von Kampen in
Richtung Wenningstedt unterwegs war: Einer Polizeistreife fiel sie
auf, als sie ohne erkennbaren Grund von der Fahrbahn auf eine
Bushaltestelle und wieder zurück auf ihren Fahrstreifen wechselte –
offenbar hielt sie die Bushaltestelle für einen rechten Fahrstreifen.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten einen
Atemalkoholwert von über 1,4 Promille fest. Das Verhaltens der
Fahrerin ließ außerdem Drogenkonsum vermuten, ein durchgeführter Test
bestätigte den Konsum verschiedener Drogen. Neben einem
Strafverfahren und der Entziehung der Fahrerlaubnis muss die junge
Frau, die ihren Führerschein noch auf Probe hatte, mit einer
Nachschulung und einem anschließenden Drogenscreening rechnen. Dann,
nach einer ohnehin etwa einjährigen “führerscheinfreien Zeit”, wird
einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erst nach einem Nachweis
zugestimmt, dass die Probandin alkohol- und drogenfrei lebt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sandra Otte
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de

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