Flensburg (ots) – Am Sonntag, 03.05.2015, führte der Fachdienst Schleswig des PABR Nord in den Nachmittagsstunden eine Schwerpunktkontrolle im Bereich des Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch. Mit zwei Kontrollfahrzeugen bestreiften die Spezialisten die A7 zwischen der AS Owschlag und der Landesgrenze Harrislee und kontrollierten insgesamt 17 Lkw. Die Beamten mussten 3 Lastkraftwagen die Weiterfahrt untersagen, weil sie keine Genehmigungen zum Führen von Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0 – 22 Uhr hatten und auch keine gesetzliche Ausnahme in Anspruch nehmen konnten. In einem Fall war es besonders knifflig. Bei einem von Großbritannien aus gestarteten Gefahrguttranport mit polnischer Zugmaschine, rumänischem Fahrer und dänischem Auflieger wurde diverse Verstöße festgestellt und geahndet. Der Fahrer arbeitete erst seit einer Woche für die Firma und hatte seine Lenkzeiten schon überzogen. Der mit Gefahrgut bestückte Auflieger war nahezu ohne jegliche Ladungssicherung und zudem fuhr er am Sonntag, ohne eine erforderliche Ausnahmegenehmigung. Die reine Kontrolle dieses Fahrzeugs dauerte zwei Stunden. In diesem Fall muss die verantwortliche Firma mit einer Geldbuße von ca. EUR 2000-3000,- rechnen. Die jeweils betroffenen Fahrer erwartet ebenfalls ein Bußgeld von ca. EUR 150,-. Zudem müssen bei allen betroffenen Firmen die verantwortlichen Geschäftsführer, bzw. Disponenten damit rechnen, dass sie eine Geldbuße von EUR 570,- zu zahlen haben, wenn nicht sogar der komplette Frachterlös im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts verfällt und eingefordert wird.
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