Husum und Niebüll – KfW Effizienzhaus – Errechnete vs. tatsächliche Verbräuche

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(CIS-intern) – Wer sich dazu entschließt, sein Gebäude umfangreich zu sanieren, sollte bei der Planung den definierten Standard des „KfW-Effizienzhauses“ in Betracht ziehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert die KfW-Bank die Maßnahme durch einen Kredit mit derzeit 1% effektivem Jahreszins. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss möglich.

Die Mindestanforderung an eine Förderung bildet das „KfW-Effizienzhaus 115“. Bei diesem Standard wird 15% mehr Heizenergie benötigt als bei einem nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) erbauten Haus. Strengere Sanierungsvoraussetzungen erfüllt das „KfW-Effizienzhaus 55“, welches 55% des Energiebedarfs eines Neubaus aufweist. Um Enttäuschungen vorzubeugen, sollten Sanierungswillige sich allerdings darüber im Klaren sein, dass sich die Berechnungen, ebenso wie die der EnEV, auf den Primärenergiebedarf beziehen. Diese Berechnungen entsprechen somit nicht dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Ein Rechenbeispiel macht es deutlich: Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes von 80 kWh/m2 wird beim geplanten Betrieb eines Pelletofens mit dem Primärenergiefaktor für Holz von 0,2 multipliziert. Es ergibt sich ein Primärenergiebedarf von 16 kWh/m². Wird dasselbe Gebäude mit einer Erdgasanlage geplant, so wird der Heizwärmebedarf von 80 kWh/m2 mit dem Primärenergiefaktor für Erdgas von 1,1 multipliziert. In diesem Fall beträgt der Primärenergiebedarf 88 kWh/m². Der Widerspruch besteht also darin, dass beide Gebäude gleich gebaut sind, die gleiche Wärme benötigen, aber in der EnEV und durch die KfW unterschiedlich bewertet werden. Der Eigenheimbesitzer bezahlt jedoch keine Primärenergie, sondern die tatsächlich eingekaufte Endenergie. Diese nur schwer nachvollziehbare Berechnungsgrundlage sorgt spätestens bei der Brennstoffabrechnung häufig für Enttäuschung. Um eine spürbare Verringerung des tatsächlichen Endenergiebedarfs und somit auch eine deutliche Kostenreduzierung zu erreichen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Energieberatung daher insbesondere in die Gebäudehülle zu investieren. Die Wärmedämmung von Gebäuden birgt i.d.R. das größte Einsparpotenzial.

Anbieterunabhängige Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale:

Das nächste persönliche Gespräch in Husum findet am 27. Mai & 10. Juni im Rathaus, Zingel 10 mit unserem Energieberater Dipl.-Ing. Peter Sönnichsen statt.

Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter des Rathauses gerne unter der Telefonnummer 04841 – 666-0 oder 0800-809 802 400 (kostenfrei).

Das nächste persönliche Gespräch in Niebüll findet am 3. Juni im Rathaus (Raum Plathe), Hauptstr. 44 mit unserem Energieberater Dipl.-Ing. Peter Sönnichsen statt.

Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter des Rathauses gerne unter der Telefonnummer 04661-601700 oder 0800-809 802 400 (kostenfrei).

Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute – Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure – kompetent durchgeführt.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
ist seit über 30 Jahren verlässlicher Begleiter auf dem Weg in eine energieeffiziente Zukunft. Deutschlandweit führt die Einrichtung jährlich über 90.000 Beratungen zu Themen wie Stromsparen, Anbieterwechsel, erneuerbaren Energien, Wärmedämmung, Heiztechnik und vielem mehr durch. Mit Erfolg: Jedes Jahr werden dadurch bis zu 600.000 Tonnen CO2 vermieden, zwei Milliarden kWh Energie eingespart und Investitionen in Höhe von mindestens 40 bis 80 Millionen Euro angestoßen. Die Energieberatung steht jedem privaten Verbraucher zur Verfügung. Unsere Berater informieren anbieterunabhängig und neutral. Sie sind ausschließlich den Verbraucherinteressen verpflichtet. Das wird durch die Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium garantiert. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.vzsh.de.

PM: Verbraucherberatung

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