Film im Speicher Husum: Blut muss fließen: Undercover unter Nazis

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(CIS-intern) – Der Sänger grölt Gewaltparolen, die Skinheads toben und die Arme gehen hoch zum Hitlergruß: Als Thomas Kuban zum ersten Mal ein Neonazi-Konzert mit versteckter Kamera dreht, ermöglicht er Einblicke in eine Jugendszene, in die sich kaum ein Außenstehender hineinwagt. Sechs Jahre später hat er rund vierzig Undercover-Drehs hinter sich, auch in Ländern jenseits deutscher Grenzen. Ein Lied begegnet ihm auf seiner „Konzerttournee“ immer wieder: „Blut muss fließen knüppelhageldick, wir scheißen auf die Freiheit dieser Judenrepublik…“. Hochbrisant ist das Material, das Thomas Kuban im Lauf der Jahre zusammengetragen hat – einzigartig in Europa, wahrscheinlich sogar weltweit.

Mit Rechtsrock junge Menschen zu ködern und zu radikalisieren – diese „Masche“ zieht: Laut einer Studie ist der Rechtsextremismus in Deutschland zur größten Jugendbewegung geworden. Längst hat sich rund um die Musikveranstaltungen auch ein blühender Markt entwickelt: CDs der einschlägigen Bands werden in Eigenregie produziert und in Szeneläden oder über das Internet verkauft. Mit rechtsextremen Merchandising- Artikeln ist das nicht anders. Auf diese Weise wird zugleich Geld für die Expansion der „Bewegung“ generiert.

Der Journalist Thomas Kuban hat all das mit versteckter Kamera dokumentiert und ist dabei ein hohes Risiko eingegangen. Er versucht Antworten zu finden auf die Fragen: Warum kann auf der rechtsextremen Partymeile über alle Grenzen hinweg gefeiert werden und wie lässt sich das verhindern? Der Autor Peter Ohlendorf hat Thomas Kuban auf seiner Reise mit der Kamera begleitet.

Film & Diskussion
Blut muss fließen: Undercover unter Nazis
In Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf
2. Februar 2013 – 16 Uhr

Speicher Husum

Dokumentarfilm – Deutschland 2012
Regie, Buch: Peter Ohlendorf, Kamera: Thomas Kuban, Peter Ohlendorf, Länge: 87 Min.
Eintritt frei – um Spende wird gebeten

Hinweis: Mitglieder und Anhänger rechtsextremer Parteien und Organisationen haben keinen Zutritt zu der Veranstaltung. (nach § 6. Vers.G)

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