BPOL-FL: Bundespolizei stellt keine strafbaren Handlungen am Bahnübergang fest

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Klanxbüll (ots) – Aufgrund der Berichterstattung über ein mögliches Fehlverhalten von Lokführern des DB “SyltShuttle” am Bahnübergang in Klanxbüll, hat sich auch die Flensburger Bundespolizei umfassend mit diesem Sachverhalt beschäftigt. Da in dem Pressebericht auch von einer Gefährdung von Schulkindern die Rede war, wurde bereits am letzten Donnerstag eine Streife der Bundespolizei nach Klanxbüll zur Aufklärung entsandt. Vor Ort wurde auch das Gespräch mit der Hinweisgeberin gesucht. Die Bundespolizei bedankt sich in diesem Zusammenhang noch einmal, dass sie diesen Vorfall gemeldet hat. Sicherlich wäre es hilfreicher gewesen, wenn die Ereignisse noch frühzeitiger direkt mitgeteilt worden wären. In der Befragung wurden die von der Hinweisgeberin gefertigten Videosequenzen und Bilder gesichtet. Dabei wurden lediglich Aufnahmen von fahrenden Zügen am Ende der Durchfahrt festgestellt. Bildmaterial der Zugbewegung bei der Einfahrt in den Bahnübergang fehlten.

Auch hier gibt es sehr klare Reglungen seitens der Deutschen Bahn, wie ein Lokführer bei Störung eines Bahnüberganges verfahren muss, um immer den sicheren Fahrbetrieb zu gewährleisten. Der zuständige Fahrdienstleiter erteilt dem Triebfahrzeugführer einen verbindlichen Befehl vor dem entsprechenden Bahnübergangs zu stoppen. Dieser Vorgang wird protokolliert. Durch das Andreaskreuz ist die Vorfahrt für Schienenfahrzeuge klar geregelt. Der Triebfahrzeugführer macht sich bemerkbar (z. B. mit einem Hupsignal) und befährt dann mit Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte des Bahnüberganges und räumt diesen dann so schnell wie möglich. Die Hinweisgeberin filmte und fotografierte genau den letzten Teil eines solchen Räumvorganges. Dieser ist regelkonform.

Die Bundespolizei sieht derzeit keine Ansätze strafbarer Handlungen und weist darauf hin, dass stets der absolute Vorrang des Schienenfahrzeuges zu beachten ist. Ist der Fahrer sich unsicher, hat er im Extremfall, wie bei Nebel, sogar auszusteigen und sich seiner freien Fahrt zu versichern. Kann er dies nicht, darf er nicht über den Bahnübergang fahren.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178 Fax: 0461/ 31 32 – 107 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

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