Biikebrennen zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe vorgeschlagen

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(CIS-intern) – biikebrenne. Einer entsprechenden Empfehlung von Kulturministerin Anke Spoorendonk hat das Kabinett heute (15. April) zugestimmt. „Ich freue mich, dass einer der ersten landesspezifischen Anträge vom Friesenrat und damit aus den Reihen der Minderheiten gestellt wurde und bin sehr zuversichtlich, dass dieser auch bei der unabhängigen Experten-Jury auf positive Resonanz stößt“, sagte die Ministerin.

Um die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis konnten sich Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen bewerben, die traditionelle Ausdrucksformen ausüben, aktiv pflegen und erhalten und damit an nachfolgende Generationen weitergeben. Bis zum Ende des ersten Bewerbungszeitraums am 30. November 2013 waren im Kulturministerium vier Anträge eingegangen. Ein vom Ministerium berufener Beirat hatte diese begutachtet und empfohlen, zwei Anträge an die KMK und das im Sommer tagende bundesweite Expertenkomitee weiterzuleiten. Zwei Anträge wurden abgelehnt, weil sie nicht die von der UNESCO vorgegebenen Kriterien erfüllen.

Foto: Andreas Pauls

In der Begründung des Beirats zum Biikebrennen heißt es: Die Tradition des Jahresfeuers Biike, das jeweils am 21. Februar entzündet wird, lässt sich an der schleswig-holsteinischen Westküste bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Biikebrennen wurde ursprünglich anlässlich der Abfahrt der nordfriesischen Walfänger abgehalten. In der Folge wurden ihm immer wieder andere Bedeutungen zugewiesen. Insbesondere im 19. Jahrhundert diente es im Zuge der schleswig-holsteinischen Nationalbewegung der Markierung einer eigenen nordfriesischen Identität. Heute ist der nordfriesische Brauch, der an der Küste und auf den Inseln zu finden ist, auch ein touristischer Anziehungspunkt. Von den Einheimischen selbst wird er als ein Stück regionaler Identität verstanden.

Der zweite Antrag aus Schleswig-Holstein stammt von der „Vereinigung der rechtschaffenen fremden Zimmer- und Schiefergesellen“ und gehört in die Kategorie der länderübergreifenden Anträge; ein ähnlich lautender wurde parallel auch in Baden-Württemberg gestellt. Darüber hinaus sei es ebenfalls erfreulich, dass die nieder-deutsche Bühnentradition auch in einem gemeinsamen norddeutschen Antrag um Anerkennung werbe, betonte Kulturministerin Spoorendonk. Dieser Antrag war in Niedersachsen eingereicht worden.

Dem Landesbeirat gehören an:

• Prof. Dr. Silke Göttsch-Elten, Seminar für Europäischen Ethnologie an der CAU Kiel,
• Prof. Dr. Willy Diercks, langjähriger Geschäftsführer des Heimatbundes Schleswig-Holstein,
• Dr. Wolfgang Rüther, Direktor des Freilichtmuseums Molfsee.

PM: Oliver Breuer Ministerium für Justiz, Kultur und Europa

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