„Biikebrennen“ der Friesen wird Immaterielles Kulturerbe

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DSC01918(CIS-intern) – Eine über die Landesgrenzen hinaus bekannte schleswig-holsteinische Tradition, das „Biikebrennen“ der Nordfriesen, wird in das nationale Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Diesen Beschluss hat die Kulturministerkonferenz (KMK) heute (12. Dezember) gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für Minderheiten (BKM) und der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bekannt gegeben. „Ich freue mich sehr, dass gleich einer unserer ersten landesspezifischen Anträge vom Friesenrat, also aus den Reihen der Minderheiten, aufgenommen wurde und gratuliere herzlich zum Platz im nationalen Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe“, sagte Schleswig-Holsteins Kulturministerin Anke Spoorendonk.

Foto: Andreas Pauls

Die Tradition des Jahresfeuers Biike, das jeweils am 21. Februar entzündet wird, lässt sich an der schleswig-holsteinischen Westküste bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Biikebrennen wurde ursprünglich anlässlich der Abfahrt der nordfriesischen Walfänger abgehalten. In der Folge wurden ihm immer wieder andere Bedeutungen zugewiesen. Insbesondere im 19. Jahrhundert diente es im Zuge der schleswig-holsteinischen Nationalbewegung dazu, die eigene Identität hervorzuheben. Heute ist der nordfriesische Brauch, an der Küste und auf den Inseln, auch ein touristischer Anziehungspunkt. Für die Menschen in Nordfriesland bedeutet er vor allem ein Stück Heimat.

In Deutschland gibt es jetzt erstmalig ein nationales Verzeichnis Immateriellen Kultur-erbes, es soll in den kommenden Jahren weiter wachsen und ein Spiegelbild der regional verankerten lebendigen Kulturtraditionen sein. Nach der ersten Bewerbungsrunde und einer Auswertung durch die Bundesländer waren insgesamt 83 Traditionen und Wissensformen in der engeren Wahl. Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission bewertete die Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Deutschland nimmt zunächst 27 Traditionen in sein bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf und erfüllt damit erstmals das entsprechende UNESCO-Übereinkommen. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition.

Alle 27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein Logo nutzen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: „Wissen. Können. Weitergeben.“

Ab März bis Ende Oktober 2015 sind schleswig-holsteinische Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen erneut eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Alltagskultur um die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Dazu zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Wichtig  ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben wird und in seiner Ausübung auch in Zukunft gesichert ist.

Weitere Informationen zum zweiten Auswahlverfahren sind zu finden unter: www.mjke.schleswig-holstein.de 

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